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Kann ich mich rechtlich gegen Diskriminierung wehren?

Diskriminierung ist leider für viele Menschen immer noch Alltag. Viele werden in ihrem Leben tagtäglich diskriminiert, sei es aufgrund der Herkunft, aus rassistischen Gründen, aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der sexuellen Identität und Orientierung. Die Betroffenen werden nicht nur im alltäglichen Leben, sondern auch in der Arbeitswelt diskriminiert und benachteiligt. Gibt es eine Grundlage, mit der ich mich rechtlich gegen Diskriminierung wehren kann? Ja, die gibt es. Wir erklären Euch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Diskriminierung in Deutschland 

In Deutschland ist die Diskriminierung immer noch ein großes Problem und leider häufig immer noch Alltag. Die meisten Diskriminierungen haben einen rassistischen Hintergrund und diskriminieren Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer Sprache. Die Menschen werden vor allem dann diskriminiert, wenn sie eine Wohnung suchen, in Clubs möchten oder im Kontakt mit der Polizei sind. Im Arbeitsalltag erfahren sie ebenfalls häufig rassistische Diskriminierungen.

In 2021 wurden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fast 6.000 Fälle von Diskriminierung gemeldet, welche vor allem im privaten Bereich beim Einkaufen oder beim Besuch eines Restaurants stattgefunden haben. Danach werden am meisten Menschen am Arbeitsplatz diskriminiert. Die Zahlen machen vor allem deutlich, dass sich immer mehr Menschen gegen die Diskriminierung wehren und diese an die ADS melden. Auch wenn bereits viele Menschen Diskriminierungsfälle melden, dürfte die Dunkelziffer deutlich höher sein.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 

Seit 2006 werden Menschen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Diskriminierung geschützt. In diesem Gesetz wurden die vier europäischen Richtlinien für die Anwendung und Verwirklichung des Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsgrundsatzes in nationales Recht verfasst. Jedoch schützt das AGG nicht jeden Lebensbereich, sondern ist auf ausgewählte Lebensbereiche beschränkt.

So wird zwar im Allgemeinen die Diskriminierung verboten, trotzdem gibt es verschiedene Gründe, nach denen eine Diskriminierung und Ungleichbehandlung erlaubt ist. So können Benachteiligungen wegen der Religion, wegen des Alters oder wegen beruflichen Anforderungen erlaubt sein. Benachteiligungen als positive Maßnahmen sind ebenfalls erlaubt. Wann genau diese Benachteiligungen erlaubt sind, ist in dem AGG in den Paragrafen 8-10 und Paragraf 20 festgehalten.

Gegen staatliche Diskriminierung kann mithilfe des AGG nicht vorgegangen werden, da dieses nur das Verhältnis der Bürger untereinander regelt. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat wird vom Grundgesetz (GG) geregelt. Einzig in Berlin ist es bisher möglich, aufgrund eines eigenen Antidiskriminierungsgesetzes sich gegen die staatliche Diskriminierung, zu welcher unter anderem die Diskriminierung durch die Polizei zählt, zu wehren.

Änderung des AGG 

Das AGG steht aufgrund von Begriffen, wie „Rasse“, „Alter“ oder „Geschlecht“ immer wieder in der Kritik, da diese Begriffe zum einen veraltet und nicht mehr aktuell und zum anderen nicht genau genug definiert sind. Dazu werden durch das Gesetz nur bestimmte Bereiche abgedeckt, welche ausgeweitet werden sollen. Zum Beispiel wird im AGG nur die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz berücksichtigt und greift nicht für weitere Lebensbereiche. Zudem soll der Spielraum eingeschränkt werden, in dem Ungleichbehandlungen gerechtfertigt werden können.

Fazit 

Ihr könnt Euch definitiv gegen Diskriminierung wehren. Es gibt ein Gesetz, das Euch vor der Diskriminierung schützt und Euch eine rechtliche Grundlage gibt, mit der Ihr unter anderem Schadenersatz einklagen können. Wendet Euch im Falle einer Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese berät und unterstützt Euch bei allen Fragen.

Sechs Finger zeigen auf eine Person. Kann man sich rechtlich gegen Diskriminierung wehren?