Folgen
Mobbing, Hass und Diskriminierung gehen an den Opfern nicht spurlos vorbei und haben in den allermeisten Fällen schwerwiegende Folgen für die Betroffenen. Auch die Täter haben mit Folgen zu rechnen.
Psychische Folgen für Opfer
Die psychischen Folgen von Mobbing, Hass und Diskriminierung sind nicht zu unterschätzen. Wenn man über eine lange Zeit runtergemacht, beleidigt und schikaniert wird, geht dies nicht ohne Spuren an einem vorbei. Angefangen bei Albträumen und Schlafstörungen über Angstzustände und Depressionen bis hin zu Selbstmordversuchen. All das kann Mobbing, Hass und Diskriminierung auslösen.
Die Folgen beeinträchtigen das Leben und Umfeld der Opfer für eine lange Zeit, wenn nicht sogar für immer. Die Schlafstörungen und Albträume gehen auch häufig mit Erschöpfungszuständen einher. Der Körper versucht durch Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzen oder einem Tinnitus auf sich aufmerksam zu machen. Viele Opfer werden zudem auch sehr nervös, haben Konzentrationsstörungen und verlieren sich in Selbstzweifeln.
Durch Mobbing und Diskriminierung wird häufig ein Suchtverhalten entwickelt. Viele Opfer entwickeln durch das Mobbing eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit. Auch Essstörungen wie Bulimie oder Anorexie sind keine seltenen Folgen von Mobbing.
Strafrechtliche Folgen für Täter
Die Täter müssen auch mit Folgen rechnen. Die Folgen sind allerdings nicht unbedingt psychisch, sondern vor allem strafrechtlich. Aber auch aus dem Umfeld der Opfer können Folgen für die Täter hervorgehen. Auch im Internet können Cybermobbingattacken strafrechtlich verfolgt werden, da das Internet kein straffreier Raum ist. Die strafrechtlichen Folgen basieren allesamt auf dem StGB (Strafgesetzbuch).
So können die Täter bei der Verbreitung von Gerüchten und Unwahrheiten wegen übler Nachrede oder auch wegen Verleumdung angezeigt werden. Ebenso können die Opfer Nötigungen oder auch Beleidigungen anzeigen. Aufnahmen von Bildern und Videos sind durch das Urheberrecht geschützt. Haben die Täter ihre Opfer in besonders geschützten Räumen aufgenommen, greift auch noch ein weiteres Gesetz.
Die Täter können nicht nur strafrechtlich belangt werden, sondern auch zivilrechtlich. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche können per Zivilklage eingereicht werden. Es können sowohl materielle als auch geldliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das liegt jedoch an der Art des Schadens.
Folgen für das Umfeld der Opfer
Nicht nur die Opfer selbst sind von den Folgen betroffen, sondern auch das soziale Umfeld. Häufig können die Reaktionen der Opfer im privaten Umfeld übertrieben ausfallen, weil die psychische Belastung der Opfer zu groß ist. Die Opfer können lustlos und antriebslos werden. Nicht wenige Opfer entwickeln auch psychosomatische Krankheitssymptome. Häufig leidet das nahe Umfeld mit den Betroffenen. Die Opfer können sich auch zurückziehen und sich isolieren, wodurch sie ihr soziales Umfeld vernachlässigen und schließlich verlassen.
Berufliche Folgen
Gerade durch Cybermobbingattacken und Mobbing am Arbeitsplatz kann das Berufsleben der Opfer nachhaltig und langfristig beeinträchtigt werden. Durch veröffentlichte Bilder und Videos können die zukünftigen Karriereaussichten beeinträchtigt werden, da sich viele Unternehmen mittlerweile auch in den sozialen Medien über die Bewerber informieren.