Zuletzt haben wir euch erläutert, mit welchen Barrieren Menschen mit körperlichen Handicaps zu kämpfen haben. Doch nicht nur äußere, sondern auch geistige Behinderungen stellen Betroffene vor große Hindernisse.
Geistig behindert – zeitgemäßes Wording?
Das Wording „geistige Behinderung“ soll perspektivisch durch die im englischsprachigen Raum genutzte Bezeichnung „intellektuelle Beeinträchtigung“ ersetzt werden. Hierbei, wie auch bei anderen Handicaps, liegt der Fokus auf eine neutrale Umschreibung.
Auch das Wording „geistig“ ist nicht passend, da sich die Beeinträchtigung auf den IQ bezieht und nicht auf die geistige Gesundheit.
Verschiedene Grade der Beeinträchtigungen
Es gibt viele unterschiedliche Arten von intellektuellen Beeinträchtigungen. Sie alle sind individuell zu betrachten und können weder pauschal eingruppiert, noch therapiert werden. Was alle gemeinsam haben, ist eine eindeutige Einschränkung des IQ´s. Je nach Grad kann diese leicht, mittelschwer, schwer und schwerst beeinträchtigt ausfallen. Viele Betroffene können einen Großteil ihres Lebens eigenständig gestalten, bei anderen ist wiederum eine rundum Betreuung notwendig.
Angeborene Einschränkungen
Bereits im frühen Entwicklungsstadium eines Fötus können Behinderungen wie das Down-Syndrom oder Turner-Syndrom mittels unterschiedlicher Untersuchungen festgestellt werden. Den Eltern obliegt es hier über die Kenntnisnahme der Entwicklungsstörungen. Auch im Kleinkindalter sind diverse Einschränkungen früh zu erkennen. Oftmals weisen betroffene Kinder deutlich verlangsamte Lernprozesse auf und weichen von den typischen Fähigkeiten von gleichaltrigen ab. Eltern merken oft sehr schnell, dass mit ihrem Kind „etwas nicht stimmt“. Zu einer zügigen Rücksprache mit entsprechenden Expert*Innen wird geraten, um schnell eine klare Diagnose zu erhalten.
Erworbene Einschränkungen
Schlaganfälle, Unfälle und diverse Krankheiten können ebenfalls zu geistigen Beeinträchtigungen führen. Wenn das Gehirn beeinträchtigt wird, kann es immer zu einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung kommen.
Ermittlung des Behindertengrades
Der Schweregrad wird mit dem Grad der Behinderung (GdB) beziffert. Dabei ist es egal, ob es sich um eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung handelt. Der Grad wird zudem auf Antrag durch ein ärztliches Gutachten ermittelt.
In unserem Blog haben wir weitere Artikel über den Alltag von Menschen ohne Gehör, Menschen ohne Sehkraft und Menschen mit körperlichem Handicap. Schaut gerne einmal vorbei.
Eure Jenni vom Toleranz im Netz-Team